Mehr Handlungsfähigkeit für unsere Kommunen dank modernem Kommunalrecht
Rund ein Jahr vor der nächsten Kommunalwahl im März 2026 ist eine umfassende Änderung der Hessischen Gemeindeordnung vorgenommen worden. Mit dem mittlerweile vom Hessischen Landtag beschlossenen Reformentwurf will die Hessische Landesregierung das Kommunalrecht modernisieren, um Handlungsfähigkeit und Spielräume der hessischen Kommunen zu erhöhen. Dabei handelt es sich um die umfassendste Kommunalrechtsnovelle in Hessen seit zehn Jahren.
Stärkung der Handlungsfähigkeit kommunaler Parlamente
Der Gesetzesentwurf hat zum Ziel, der oft lähmenden Zersplitterung der kommunalen Parlamente in Hessen entgegenzuwirken, indem das Auszählverfahren vom Hare-Niemeyer-Verfahren auf das – auch in anderen Ländern angewandte – D`Hondtsche Höchstzahlverfahren umgestellt wird. Ferner wird die Ein-Personen-Fraktion, die es so nur in Hessen gibt, abgeschafft.
Des Weiteren schafft die Hessische Landesregierung mit der Novelle die Möglichkeit digitaler Sitzungsformate. Die Entscheidung über den Umfang der Anwendung soll aber den Entscheidungsträgern vor Ort überlassen werden. Flexibilität und Digitalisierung sind so keine Fremdwörter mehr, sondern werden zu wichtigen Werkzeugen, um die Arbeit in kommunalen Gremien zu erleichtern. Indem man den Kommunen die Entscheidungshoheit überlässt, wie weit diese Möglichkeiten ausgeschöpft werden, wird die kommunale Selbstverwaltung weiter gestärkt.
Bürokratieabbau: Mehr Raum für das Wesentliche
Die HGO-Reform hat das Ziel, die hessischen Kommunen von überflüssigem bürokratischem Ballast zu befreien und die Abläufe effizienter zu gestalten. Um wichtige Infrastrukturprojekte in ihrer zügigen Realisierung nicht zu gefährden, sind bei bestimmten Infrastrukturvorhaben gemäß des Reformentwurfs keine Bürgerbegehren mehr möglich. Das hessische Recht wird damit an dieser Stelle an die Rechtslage in anderen Bundesländern angepasst.
Zudem können die Kommunen zukünftig unter bestimmten Voraussetzungen auf das Haushaltssicherungskonzept für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung verzichten. Auch die Pflicht zur öffentlichen Auslegung des Haushaltsplans sowie des Jahresabschlusses an sieben Tagen in den Rathäusern und Stadtverwaltungen entfällt künftig und wird durch die Pflicht zur Veröffentlichung im Internet ersetzt. Weniger Papierkram, mehr Zeit für die eigentlichen Aufgaben: das ist der richtige Weg, um Kommunen handlungsfähiger zu machen.
Die HGO-Novelle zeigt, wie man mit klarem Blick und einem tiefen Verständnis für die Herausforderungen unserer Kommunen konkrete Verbesserungen auf den Weg bringen kann. Die Reform ist mehr als eine technische Anpassung. Sie ist ein starkes Bekenntnis zur kommunalen Selbstverwaltung und ein Aufbruch in eine moderne, handlungsfähige Zukunft unserer Kommunen. Der Landesgesetzgeber hat gezeigt, dass er nicht nur die Herausforderungen der Zeit erkennt, sondern auch entschlossen handelt, um ihnen zu begegnen.