CDU Kreisverband Darmstadt-Dieburg

Karin Wolff: „Konsequente Fortsetzung des Erfolgskurses in der Hochschulpolitik“

Als „konsequente Fortsetzung unseres Erfolgskurses in der Hochschulpolitik“ fasste die hochschulpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Karin Wolff, die wesentlichen Eckpunkte des von der Landesregierung vorgelegten neuen Hessischen Hochschulgesetzes, über dessen Entwurf der Landtag erstmals diskutierte, zusammen. „Gerade in einer sich ständig wandelnden Hochschullandschaft und angesichts der bislang stets steigenden Studentenzahlen muss der rechtliche Rahmen beständig weiterentwickelt werden. So ist seit der letzten Novellierung des Hochschulgesetzes im Jahr 2009 die Zahl der Studenten in Hessen von rund 186.000 auf mittlerweile 238.000 gestiegen. Unser Ziel ist es daher, den Rahmen der Hochschulautonomie in Hessen so tragfähig zu gestalten und weiterzuentwickeln, dass wir auch in Zukunft im Wettbewerb der Hochschulstandorte vorne mithalten können.“
So solle unter anderem das Promotionsrecht für Fachhochschulen und besonders qualifizierte Fachhochschulabsolventen deutlich gestärkt werden. „Durch das Wissenschaftsministerium kann dann zukünftig einer Fachhochschule ein befristetes und an Bedingungen geknüpftes Promotionsrecht für solche Fachrichtungen zuerkannt werden, in denen sie eine ausreichende Forschungsstärke nachgewiesen hat“, so Wolff.

„Wir werden auch die Karriereperspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchs stärken: Anstelle der bisherigen Juniorprofessur wird nun ein eigenständiger „tenure track“ geschaffen, der Nachwuchswissenschaftlern eine gesicherte Perspektive auf eine Lebenszeitprofessur oder eine höherwertige Professur nach einer Bewährungsphase eröffnet“, erläuterte Wolff. Die Übernahme auf eine Lebenszeitprofessur erfolge nach Feststellung der Bewährung in Forschung und Lehre in einer höchstens sechsjährigen „Tenure“-Phase; die Bewährungsfeststellung erfolgt in einem wissenschaftsgeleiteten Verfahren unter Beteiligung Externer.

Als Beitrag zum „Abbau von Stoppschildern zwischen den Bildungswegen“ bewertete Wolff die Aufnahmen einer Experimentierklausel bei der Hochschulzulassung: „Interessierten Hochschulen wollen wir es durch Rechtsverordnung im Wege von Modellversuchen ermöglichen, weitere Zugangserleichterungen für Menschen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung gewähren zu können. Damit kommen wir auch einer Empfehlung des Wissenschaftsrates aus dem Jahr 2014 entgegen, die Regelungen für den Hochschulzugang von Studieninteressierten ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung weiterzuentwickeln.“

Des weiteren werde die Transparenz der Mittelverwendung erhöht, indem das Ministerium künftig die jährlichen Berichte der Hochschulen an den Landtag übermittelt: „Wir werden an die Arbeit der Studentenschaften die gleichen Maßstäbe anlegen“, so Wolff weiter, „und wollen sie auch für die Studierenden klarer und transparenter gestalten: So muss der Rechenschaftsbericht künftig auch die Namen der Mitglieder des AStAs und deren Aufwandsentschädigungen enthalten und ist im Internet bekannt zu geben. Damit schieben wir einem etwaigen Missbrauch einen deutlichen Riegel vor.“

Wolff hob in Rahmen der Plenardebatte nochmals hervor, dass die den Hochschulen in Hessen eingeräumte Handlungsfreiheit ohne entsprechende finanzielle Ausstattung „nur auf dem Papier“ stehen würde: „Durch den neuen Hessischen Hochschulpakt erhalten die hessischen Hochschulen ein einmaliges Maß an Planungssicherheit und Autonomie: 9 Milliarden Euro werden ihnen in den nächsten Jahren bis 2020 gesichert zur Verfügung stehen – ein historischer Höchststand und eine große Herausforderung angesichts des Schuldenabbaus. Auf diese Weise können sie die ihnen gesetzlich eingeräumten Spielräume auch tatsächlich nutzen.

Zusammen mit den weiteren Programmen wie LOEWE und HEUREKA und dem heute hier vorgelegten, neuen rechtlichen Rahmenbedingungen haben wir eine gute Grundlage, um auch zukünftig als Forschungs- und Wissenschaftsstandort in der Spitzengruppe spielen zu können. Hierzu erwarten wir nun mit großem Interesse konstruktive Anmerkungen und Ergänzungen im Rahmen der weiteren Beratungen im Gesetzgebungsverfahren“, so Wolff.