CDU Kreisverband Darmstadt-Dieburg

Manfred Pentz und Gottfried Milde: „Ärztliche Versorgung muss flächendeckend sichergestellt werden“ - „Hessen ist auf einem guten Weg“

Ärztliche Versorgung

„Die Sicherstellung der flächendeckenden ambulanten medizinischen Versorgung ist eine große Herausforderung. Die Versorgungsstruktur muss sich an den Patienten orientieren und da ist es wichtig, dass auch die Länder an der Bedarfsplanung mitwirken können“, sagten die Landtagsabgeordneten aus Darmstadt-Dieburg, Manfred Pentz und Gottfried Milde (beide CDU), anlässlich der Regierungserklärung ‚Ärztliche Versorgung sichern – Neue Wege für eine patientengerechte Versorgungsstruktur‘ im Hessischen Landtag.
Durch das GKV-Versorgungsgesetz bekomme Hessen endlich mehr Mitspracherechte in der ärztlichen Versorgung. Bei der Gestaltung sei mittlerweile Einigkeit zwischen Bund und Ländern erzielt, die den Ländern mehr Einfluss einräumen. Hier gelte der Dank besonders dem Hessischen Sozialminister Stefan Grüttner, der als Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz in besonderem Maße an den Ausgestaltungen mitgewirkt hat. So seien die Länder jetzt am Gemeinsamen Bundesausschuss beteiligt und Hessen habe jetzt auch ein Beteiligungsrecht im Landesausschuss. Somit bekomme das Land direkt Einfluss auf die Bedarfsplanung. „Vor allem die Anpassung der Zulassungsbezirke in dünn besiedelten Gebieten ist ein wichtiger Faktor, um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. Es war schon lange unsere Forderung eine kleinräumigere Bedarfsplanung zu ermöglichen und dies wird künftig möglich sein“, so Bartelt. In Deutschland gebe es nicht generell zu wenige Ärzte, allerdings gebe es ein massives Verteilungsproblem, welches sich häufig in strukturschwachen Gebieten oder sozialen Brennpunkten zeige. „In Zukunft wird es möglich sein, dass die Kassenärztliche Vereinigung direkt Einfluss auf die Neubesetzung von Arztsitzen nehmen und somit eine Überversorgung abbauen kann“, so die CDU-Politiker aus Darmstadt-Dieburg.

„Eine wichtige Errungenschaft ist auch die Lockerung der Residenzpflicht für Ärzte, die im ambulanten Bereich tätig sind. Künftig können Wohnort und Praxis auseinanderliegen. Dies dient auch der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, da nicht mehr die ganze Familie an den Ort der Praxis gebunden ist“, so Pentz.

Begleitet werde die Entwicklung auf Bundeseben durch die Landesarbeitsgruppe in Hessen, an der alle wichtigen Akteure im hessischen Gesundheitswesen beteiligt sind. „Das Zusammenspiel von Bund und Ländern ist ganz wichtig, um die ärztliche Versorgung sicherzustellen. Aber speziell auch wir in Hessen sind gefragt, wenn es darum geht, die ärztliche Versorgung in den ländlichen Gebieten aufrecht zu erhalten. Durch die maßgebliche Mitwirkung am GKV-Versorgungsgesetz und die Landesarbeitsgruppe wird es uns gelingen, die ärztliche Versorgung in Hessen auch in Zukunft sicherzustellen“, sagte Milde abschließend.