CDU Kreisverband Darmstadt-Dieburg

Manfred Pentz: „Abstimmung zum Länderfinanzausgleich wird zum ‚Hessen-Test‘“ – „Klage gegen den Länderfinanzausgleich wird solide vorbereitet“

Abstimmung zum Länderfinanzausgleich

„Wir werden mit einer namentlichen Abstimmung im Hessischen Landtag klären, welche Fraktionen den ungerechten und intransparenten Länderfinanzausgleich ändern möchten oder wem das ‚Hessen-Gen‘ fehlt. Nächste Woche kommt es daher zum ‚Hessen-Test‘ für die Opposition, bei dem alle Bürgerinnen und Bürger sehen können, wer die Interessen des Landes vertritt.“ Dies sagte der Finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Manfred Pentz, anlässlich der Plenardebatte zum Länderfinanzausgleich in der kommenden Woche.

Der CDU-Finanzpolitiker weiter: „Es ist für die Opposition an der Zeit, sich von ihren Scheingefechten zu verabschieden und klar Farbe zu bekennen. Ablenkungsmanöver werden wir nicht durchgehen lassen. Ein Finanzausgleichsystem, bei dem die drei Südländer den versammelten Rest der Republik und vor allem die Hauptstadt mitfinanzieren gehört verändert“, so Pentz.

Hinsichtlich der Klageschrift stellte Pentz fest: „Die Klage gegen den Länderfinanzausgleich wird solide vorbereitet. Bei der Erstellung der Klageschrift wird das Fachwissen von renommierten Ökonomen, Juristen und Verwaltungsexperten einfließen. Im gemeinsamen Kabinettsbeschluss der Hessischen Landesregierung und der Bayerischen Staatsregierung finden sich dabei in den aufgeführten Eckpunkten für eine Klage die langjährigen Forderungen von CDU und FDP.“

Abschließend ging der Finanzpolitiker auf die Bemühungen der Landesregierung ein, sich mit den Nehmerländern in Verhandlungen über eine Reform des Länderfinanzausgleichs zu einigen. „Bereits im Januar 2011 haben die Ministerpräsidenten von Hessen, Bayern und Baden-Württemberg schriftlich die Nehmerländer zu Verhandlungen über eine Neuordnung der Länderfinanzbeziehungen aufgefordert. Seit dieser Zeit ist bis zum Oktober 2012 der Länderfinanzausgleich auf den Ministerpräsidentenkonferenzen behandelt worden. Nach dem Scheitern der Verhandlungen ist die Verfassungsklage der einzig gangbare Weg. Dies ist eine konsequente Umsetzung des Landtagsbeschlusses vom 23.06.2010“, so Pentz.