CDU Kreisverband Darmstadt-Dieburg

Schwimmbad für alle Kinder und Jugendliche ermöglichen

Foto: Schwimmbadverein JugenheimFoto: Schwimmbadverein Jugenheim

Angesichts zunehmender Anzahl von Kindern, die nicht schwimmen können und der in Deutschland zunehmenden Zahl an Ertrinkungsunfällen ist das Schwimmbad zum Erreichen der Schwimmfähigkeit (Seepferdchen) für alle Kinder und Jugendlichen zugänglich zu machen.

Gleichzeitig ist das Schwimmbad aber auch ein wesentlicher Integrationsort und ein beliebter Treffpunkt für Jugendliche. 
Für die Familien, die sich bei steigender Inflation keine Urlaubsreise leisten können, ist das Schwimmbad ein wichtiger Baustein für einen schönen Urlaub zu Hause. 
Aus medizinischer Sicht ist angesichts steigender Adipositaserkrankungen unter Jugendlichen ein leichter Zugang zum Schwimmen und damit zu sportlicher Ertüchtigung begrüßenswert.

Ziel der hessischen Landesregierung war bisher der Erhalt und die Förderung einer modernen Bäderlandschaft im Land.  Nachdem Hessen bereits von 2008 bis 2012 Hallenbäder mit einer Summe von 50 Millionen Euro im Rahmen des Hallenbad-Investitionsprogramms (HAI) förderte, wurde ab 2019 ein neues Programm zur Förderung von Schwimmstätten im Land auferlegt, das Schwimmbad-Investitionen- und Modernisierung Programm (SWIM). 
Mit dem 50 Millionen Euro schweren Schwimmbad-Investitions- und Modernisierungsprogramm (SWIM) fördert die Landesregierung ab 2019 bis zum 31.12.2023 den Erhalt und die Modernisierung der hessischen Hallen- und Freibäder. Die Hessische Landesregierung unterstrich mit diesem Programm, dass sie die Bedeutung der Bäder sowohl für den ländlichen Raum als auch für den Schwimmsport würdigt und deren Erhalt und Modernisierung gezielt fördert. Hessische Landkreise, Städte, Gemeinden und deren öffentlich-rechtliche Unternehmen sowie Zweckverbände konnten sich für das Förderprogramm bewerben. Darüber hinaus waren auch gemeinnützige Sportverbände und -vereine sowie Fördervereine und andere gemeinnützige Institutionen antragsberechtigt. Besonderes Augenmerk lag hierbei auf Maßnahmen, welche die Betriebskosten und insbesondere den Energieverbrauch senkten. Wir hoffen sehr, dass dieses SWIM-Programm auch ab 1.1.2024 fortgeführt wird. 
Nichtsdestotrotz stellt ein Schwimmbad für Städte und Gemeinden eine große Herausforderung dar. Der Erhalt der Schwimmbäder, die Personal- und anderweitigen Betriebskosten sind freiwillige Leistungen einer Kommune. Bei der angespannten finanziellen Situation der Kommunen und dem Ziel, Jahr für Jahr einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, bleibt den Städten und Gemeinden oftmals nur die Möglichkeit, die Eintrittspreise für ihre Schwimmbäder zu erhöhen.
Dies führt dazu, dass Kindern und Jugendlichen aus ärmeren Verhältnissen aus finanziellen Gründen der konstante Besuch der Schwimmbäder nicht möglich ist.
Bis zum 25 11. 2022 gab es die Möglichkeit, Schwimmkurs- Förderungen im Rahmen des Projektes „Löwenstark“ zu beantragen. Als Fortsetzung dieser auslaufenden Förderung hat das Land Hessen das Projekt „Hessen lernt Schwimmen“ eingeführt. Hierbei werden Gutscheine in einem Wert von 75 EUR an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5-7, die noch keinen Freischwimmer haben, überreicht. Die Verteilung dieser Gutscheine erfolgte an den Schulen über die Lehrkräfte, die ihre Schülerinnen und Schüler am besten kennen und einschätzen können, wer von diesem Angebot am ehesten profitiert. Diese Gutscheine können dann bei Schwimmvereinen und Ortsgruppen der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) eingelöst werden. Klar ist, die Zielgruppe der Jugendlichen ist begrenzt.

Fazit:
Letztendlich haben wir einerseits eine Förderung der baulichen Maßnahmen der Schwimmbäder durch das hoffentlich über 2023 hinaus weiter fortgeführte Programm SWIM, andererseits ergibt sich die Möglichkeit, über www. hessen-lernt-schwimmen.de Information und Förderung zum Erlernen des Schwimmens zu erhalten.
Doch es gilt unserer Meinung nach  eine Möglichkeit zu schaffen, Kindern aus finanziell schwächeren Familien – und nicht nur Familien, die bereits Hartz IV beziehen, sondern auch im zunehmendem Maß Familien des Mittelstandes -, einen regelmäßigen Besuch des Schwimmbades zu ermöglichen.
Die Städte und Gemeinden, die ein Schwimmbad unterhalten, sind kaum in der Lage, die Eintrittspreise für Kinder und Jugendlichen moderat zu halten, denn jetzt schon benötigen diese Sportanlagen einen horrenden jährlichen Zuschuss aus dem Haushalt der Städte und Gemeinde.
Daher sollte überprüft werden, ob nicht losgelöst des Projektes „Hessen lernt Schwimmen“  allen Jugendlichen eine Unterstützung gewährt werden könnte.